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  Weiterbildungsprämie

 

Bildungsprämie des Bundes

Eine Förderung für

  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
  • Selbständige / Existenzgründer/-innen
  • Beschäftigte oder Selbständige, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten

Weitere Fördervoraussetzungen

  • Antragstellende müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche nachweisen
  • Die Kosten der Weiterbildung (einschließlich Prüfungsgebühren) dürfen maximal 1.000,- Euro betragen
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 20.000,- €, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,- € nicht überschreiten.

Die Bildungsprämie fördert die individuelle berufliche Weiterbildung durch einen Zuschuss zu den Kursgebühren und Prüfungenkosten. Voraussetzung für den Erhalt ist eine Beratung bei einer Prämiengutschein-Beratungsstelle. Eine wohnortnahe Beratungsstelle finden Sie über die Internetseite der Bildungsprämie.

Alle zwei Kalenderjahre kann ein Gutschein pro Berechtigten ausgegeben werden. Gefördert werden können 50 % der Veranstaltungskosten für Maßnahmen, die maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten, maßgeblich ist der Betrag auf der Rechnung des Bildungsträgers. Der Zuschuss beträgt maximal 500,- Euro.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und einen Prämiengutschein erhalten hat, kann im gleichen Kalenderjahr für eine weitere berufliche Fortbildung den Bildungsscheck NRW erhalten, da die Förderung über Bundesmittel zwar Vorrang hat, aber für eine nachfolgende Ausgabe des Bildungsschecks nicht schädlich ist.

Die zwei Komponenten der Bildungsprämie

  1. Einkommensabhängige Förderung: Die Ausgabe des Prämiengutscheins ist an Einkommensgrenzen gebunden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 20.000,- € nicht überschreiten, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,- €. Bei der Beantragung in der Beratungsstelle muss ein Einkommenssteuerbescheid vorgelegt werden.
  2. Einkommensunabhängige Förderung: Finanzierung einer Weiterbildung über die Entnahme aus einem Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz vor Sperrfristablauf. Hierfür wird ein Spargutschein ausgestellt. Bei Erfüllung der Voraussetzungen unter Punkt 1. kann der Eigenanteil ebenfalls über einen Spargutschein finanziert werden.

Weitere Informationen - unsere Linkempfehlungen

www.bildungspraemie.info
Das Informationsportal zum Förderinstrument

Spargutschein - Entnahme aus Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz
Informationsblatt als PDF, Stand 01.07.2014

Vorab-Check Bildungsprämie
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Bildungsprämie erfüllen