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  Kurzarbeit und Weiterbildung

 

Die Agentur für Arbeit unterstützt die Qualifizierungsmaßnahmen der Kurzarbeitgeldbezieher.

Vorraussetzung für die Erstattung der Weiterbildung ist ein Leistungsantrag bei der Agentur für Arbeit und Beginn der Qualifizierungsmaßnahme bis zum 31.12.2010.

Der Antrag erfolgt formlos bis die Agentur für Arbeit fertige Vordrucke zur Verfügung stellt. Die Förderung beträgt bis zu 100% der Lehrgangskosten.

Darüberhinaus werden die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers in voller Höhe von der Agentur für Arbeit übernommen (ansonsten zahlt die AA in den Jahren 2009 - 2010 nur 50 % der Sozialversicherungsbeiträge).

Mehr Infos unter: http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/31034/seitengeruest__infos__qualifizieren.html