Die Agentur für Arbeit unterstützt die Qualifizierungsmaßnahmen
der Kurzarbeitgeldbezieher.
Vorraussetzung für die Erstattung der Weiterbildung ist ein
Leistungsantrag bei der Agentur für Arbeit und Beginn der
Qualifizierungsmaßnahme bis zum 31.12.2010.
Der Antrag erfolgt
formlos bis die Agentur für Arbeit fertige Vordrucke zur Verfügung stellt.
Die Förderung beträgt bis zu 100% der Lehrgangskosten.
Darüberhinaus werden die Sozialversicherungsbeiträge
des Arbeitnehmers in voller Höhe von der Agentur für Arbeit übernommen
(ansonsten zahlt die AA in den Jahren 2009 - 2010 nur 50 % der Sozialversicherungsbeiträge).
Mehr Infos unter:
http://www.fuer-ein-lebenswertes-land.bmas.de/sites/generator/31034/seitengeruest__infos__qualifizieren.html